Die Immissionswerte beim Padel

Die Immissionswerte beim Padel

Grundsätzlich gibt es überall Lärmschutzverordnungen, wo die Grenzwerte der Lärmimmissionswerte festgelegt sind. Alle Lärmschutzverordnungen dienen dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sportanlagen sind davon auch betroffen.

Die Lärmimmissionswerte orientieren sich an dem Gebietscharakter, wie er sich aus den kommunalen Bebauungsplänen ergibt.

Fehlt ein Bebauungsplan, kann sich die Beurteilung nur nach der tatsächlichen baulichen Nutzung der Gebiete richten, in denen das dem Lärm ausgesetzte und dasjenige Grundstück liegen, von dem der Lärm ausgeht.

Hier die Landschutzverordnungen über Lärmbelastung und deren Grenzwerte als Hilfe für Ihre Planung zum Runterladen: Deutschland  –  Schweiz

Vermerk für Deutschland:
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Januar 2017, die Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (Salvo) beschlossen. Damit soll künftig mehr Sportlärm zulässig sein. Konkret bedeutet die Neuregelung, dass die Lärmgrenzwerte an Wochenenden und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr und von 20 bis 22 Uhr werktags um 5 dB angehoben werden und somit an die tagsüber geltenden Werte angepasst werden. Dies ist eine wirkliche Verbesserung für den Vereinssport, eine wirkliche Verbesserung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Denn Sporttreiben gehört zum urbanen Leben dazu.

Die Immissionswerte beim Padel
Die Immissionswerte beim Padel

Beim Padel kann es bei einer starker Auslastung (Beispiel: Anlage mit 7 Padel Courts mit Überdachung + 1 Outdoor-Padel Court) durchaus die Grenzwerte mal überschreiten und die  68 – 70 dB Grenze erreichen. Dies gemessen auf der anderen Straßenseite und ohne Schallschutzwände. So eine Situation würde Lärmschutzverordnung in einem Wohngebiet leider nicht erfüllen. 

Um Probleme mit den Nachbarn zu meiden sind hier Schallschutzwände die Lösung, da dieser Club sich in einem Wohngebiet befindet. (siehe Bild links)

Wenn Sie ein Projekt bei uns laufen haben und ein Gutachten von den lokalen Behörden angefragt werden, stellen Ihne gerne ein Gutachten über Lärmemmissionen als Orientierung zur Verfügung.

Hier noch ein paar Tipps für die Planung einer Sportanlage

Die frühzeitige Berücksichtigung des Themas Lärm bei der Projektplanung ermöglicht den besten Lärmschutz mit dem geringsten Kostenaufwand.

Grundsätzlich sind folgende Punkte zu beachten:  

  • Mit einer schalltechnisch günstigen Wahl des Standorts für die Sportanlage können bereits viele Probleme vermieden werden. So empfiehlt es sich einen genügenden Abstand von der Sportanlage zu den nächsten lärmempfindlichen Flächen zu wählen.
  • Lautere Anlageteile sollten möglichst weg von lärmempfindlichen Liegenschaften orientiert werden.  
  • Durch eine geschickte Anordnung der Sportplätze und der zugehörigen Bauten (Umkleidekabinen, Tribünen oder Sanitäranlagen), kann der Lärm der Sportplätze gegenüber bewohntem Gebiet abgeschirmt werden.  
  • Das bei Bauarbeiten anfallende Aushubmaterial kann als Lärmschutzdamm verwendet werden.  
  • Die An- und Abfahrtswege und die Parkplatzanlage sind so zu gestalten, dass sie die Anwohnerschaft so wenig wie möglich beeinträchtigen.  
  • Bei sehr kritischen Lärmquellen ist eine Einhausung des Sportplatzes zu prüfen. In einigen Fällen kann auch bereits eine Überdachung eine wahrnehmbare Wirkung erzielen.  
  • Es empfiehlt sich die Anwohnerschaft möglichst frühzeitig zu informieren und wenn möglich sogar in die Planung einzubinden.

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